Beratung und Gestaltung von Verträgen zur Übertragung des Eigentumsrechts an Liegenschaften (Kauf-, Schenkungs-, Tauschverträge), Verträgen betreffend andere Sachrechte (Dienstbarkeitsrecht, Baurecht, Pfandrecht) sowie Miet- und anderen Verträgen, Rechtsunterstützung bei Einholung von Bau- und Ingebrauchnahmegenehmigungen sowie bei Verfahren zur Einholung unterschiedlicher Zustimmungen. Vertretung von Mandanten in Grundbuchsverfahren vor Gerichten.